Hausordnung & Regeln (Jade Glück Wilhelmshaven)

Der Mietvertrag kommt zwischen Ihnen als Mieter und dem Eigentümer des Ferienobjektes als Vermieter, vertreten durch den Vermittler "Inselzeit Spiekeroog GmbH & Co. KG (im Folgenden IZS genannt) zustande. Die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen gelten für den Mietvertrag, der mit der IZS als Vermittler zwischen dem Eigentümer des Ferienobjektes und dem Mieter geschlossen wurde. Die IZS ist lediglich Vermittler und ist somit nur für die Vermittlung verantwortlich. Die Vermietung der Ferienobjekte, die die IZS vermittelt, erfolgt stets auf Grundlage nachfolgender Bedingungen und sind Bestandteil der Buchung wie die zum Ferienobjekt gehörende allgemeine Hausordnung. Der Mieter erhält nach Abschluss der verbindlichen Buchung eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Der Mieter und seine Mitreisenden erkennen unsere Bedingungen und auch die beigefügte allgemeine Hausordnung verbindlich an. Bitte beachten Sie weiterhin Ziff. 7, welche Ihre Obliegenheiten beschreibt und auf bestehende Fristen hinweist. Einleitung Die Buchung wird sofort verbindlich, ungeachtet der Form, in der die Buchung erfolgt, sobald das Angebot des Mieters durch die IZS angenommen wird. Die IZS übersendet dem Mieter unverzüglich eine entsprechende Bestätigung und der Mietpreis wird entsprechend der Vereinbarung entweder sofort vollständig oder aber in entsprechenden Raten fällig. In der Regel drei Tage vor der geplanten Anreise erhält der Mieter eine Anreiseinformation, u.a. die Anreisebeschreibung sowie genaue Angaben, wie er für das Ferienobjekt den entsprechenden Schlüssel erhält. Am Buchungstag muss der Mieter mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Jugendgruppenreisen muss der Mieter des Ferienobjektes am Buchungstag mindestens 21 Jahre alt sein. 1. Mietzeit Die auf der Buchungsbestätigung aufgeführten An- und Abreisezeiten sind bindend. In der Buchungsbestätigung ist angegeben, wann das Ferienobjekt bezogen werden kann (in der Regel 16.00 Uhr). Der Schlüssel bzw. Code wird regelmäßig nur dann ausgehändigt, wenn der volle Mietpreis bezahlt ist. Am Abreisetag muss das Ferienobjekt spätestens um 10.00 Uhr besenrein verlassen werden. 2. Das Ferienobjekt 2.1. Größe des Ferienobjektes Bei der angegebenen Größe handelt es sich in der Regel um Außenwandmaße; Abweichungen von bis zu 10% sind unerheblich. 2.2. Personenzahl/Jugendgruppen Das Ferienobjekt und das dazugehörende Grundstück dürfen max. nur von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt werden, welche auf der Buchungsbestätigung angegeben sind. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Wird das Ferienobjekt oder das Grundstück von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so darf der Vermieter/Eigentümer des Ferienobjektes oder die IZS ohne Ankündigung alle überzähligen Personen vom Ferienobjekt/Grundstück verweisen. Wird dieser Anordnung nicht innerhalb von 24 Stunden ab Verweisung Folge geleistet, so hat der Eigentümer und/oder die IZS das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen. Der Mietpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet. Die IZS vermittelt Ferienobjekte grundsätzlich nur an Familien und Paare; daher müssen Jugendgruppen sich bereits vor der Buchung als solche anmelden; als Jugendgruppe sind solche zu verstehen, die aus mindestens vier Personen bestehen, die hauptsächlich unter 21 Jahre alt sind. Die IZS oder der Vermieter des Ferienobjektes sind berechtigt, eine Gruppe abzuweisen, sofern die Anmeldung als Jugendgruppe nicht bereits bei der Buchung erfolgte. 2.3. Zelte Das Aufstellen von Zelten auf oder bei dem Grundstück ist nicht erlaubt. Der Vermieter des Ferienobjektes oder die IZS haben das Recht, deren umgehende Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, hat der Vermieter und/oder die IZS das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle weiteren Personen des Ferienobjektes zu verweisen. Der Mietpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet. Der Nachweis bleibt Ihnen unbenommen, dass der dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist. 2.4. Haustiere/Allergien Grundsätzlich sind Haustiere in den Ferienobjekten nicht erlaubt. Der Vermieter des Ferienobjektes oder die IZS kann jedoch nicht garantieren, dass sich in dem Ferienobjekt zu keiner Zeit jemals Haustiere aufgehalten haben und dass der Vermieter nicht selbst Haustiere hat. Die IZS übernimmt daher keinerlei Verantwortung für allergische Reaktionen des Mieters in den jeweiligen Ferienobjekten. Im Falle einer unerlaubten/unangekündigten Mitführung von Haustieren besteht für die IZS oder dem Eigentümer ein außerordentliches Kündigungsrecht. 2.5. Lärm Der Mieter kann – auch in Feriengebieten – unerwartet Lärm von Bauarbeiten, von Nachbarn oder Ähnlichem ausgesetzt sein. Weder der Vermieter des Ferienobjektes noch die IZS kann für Lärm verantwortlich gemacht werden. 2.6. Rauchen Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass alle von uns vermittelten Objekte Nichtraucherobjekte sind. Wir bitten Sie daher außerhalb des Gebäudes zu rauchen. 2.7. Heizung Einige Objekte sind mit Nachtspeicherheizungen ausgestattet; bitte beachten Sie, dass es möglich ist, dass eine Verzögerung um eine Nacht vorkommen kann, bis die Temperatur sich einstellt. Das Ferienobjekt wird in dem Zeitraum vom 01. Oktober bis 31. März grundsätzlich auf ca. 15 Grad vorgeheizt, vorausgesetzt, die Buchung erfolgt mindestens drei Tage vor der Anreise. 2.8. Gartenmöbel Gartenmöbel stehen dem Mieter, soweit im Objekt vorhanden und auf der Website www.inselzeit.de ausgewiesen, in der Zeit vom April bis Oktober zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten kann die Verfügbarkeit von Gartenmöbeln nicht garantiert werden. Witterungsbedingt kann sich die Bereitstellung von Gartenmöbeln zeitlich verzögern. 3. Preise und Zahlung 3.1. Zahlungsbedingungen Bei Buchung (Vertragsabschluss) mehr als 40 Tage vor der Anreise: Erste Rate (20%) Zahlungseingang 8 Tage nach der Buchung; zweite Rate (80%) Zahlungseingang 30 Tage vor Start der Mietperiode. Bei Buchung 39 bis 0 Tage vor Abreise: Volle Rate (100%) Zahlungseingang 5 Tage nach der Buchung, jedoch grundsätzlich vor Anreise des Mieters. Sofern die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird dies als Nichterfüllung betrachtet und die IZS ist ohne Ankündigung berechtigt, den bestehenden Mietvertrag zu kündigen (
§ 543 II. 3 a, 2. Alternative BGB). Die IZS wird dennoch soweit möglich versuchen, den Mieter vor dem Anreisedatum von der Kündigung zu informieren. Eine Kündigung des Mietvertrages aus diesem Grund entbindet den Mieter nicht von der Zahlungsverpflichtung der Miete und erfolgt entsprechend Punkt 4. 3.2. Zahlungsart Die Zahlung hat per Überweisung auf das von der IZS angegebene Konto zu erfolgen. 3.3. Preise Die auf unserer Internetseite www.inselzeit.de angegebenen Preise sind Endpreise, incl. der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer wenn sie vom Vermieter ausgewiesen wird. Alle Preise sind in Euro angeben. 4. Ersatzpersonen, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt der Reise 4.1. Eine Stornierung kann nur in Textform erfolgen und wirkt erst ab Zugang bei der IZS, eine Teilstornierung ist nicht möglich. Es wird ausdrücklich empfohlen, auf eigene Kosten eine Reisekostenrücktrittsversicherung/Reisekostenabbruchversicherung abzuschließen. Folgende Stornokosten werden in Rechnung gestellt: a. Zum Buchungstag bis 71 Tage vor Beginn der Mietzeit 20% des gesamten Mietbetrages zzgl. Bearbeitungsgebühr (Euro 50,00) + der Buchungsgebühr. b. Bis 57 vor Beginn der Mietzeit 50% des gesamten Mietbetrages zzgl. Bearbeitungsgebühr (Euro 50,00) + der Buchungsgebühr. c. Bis 43 Tage vor Beginn der Mietzeit 60% des gesamten Mietbetrages zzgl. Bearbeitungsgebühr (Euro 50,00) + der Buchungsgebühr. d. Bis 29 Tage vor Beginn der Mietzeit 70% des gesamten Mietbetrages zzgl. Bearbeitungsgebühr (Euro 50,00) + der Buchungsgebühr. e. Bis 15 Tage vor Beginn der Mietzeit 80% des gesamten Mietbetrages zzgl. Bearbeitungsgebühr (Euro 50,00) + der Buchungsgebühr. f. Ab 14 Tage vor Beginn der Mietzeit 90% des gesamten Mietbetrages zzgl. Bearbeitungsgebühr (Euro 50,00) + der Buchungsgebühr. Erhält die IZS keine Stornierung in Textform, fallen 100% des gesamten Mietvertrages zzgl. Bearbeitungsgebühr (Euro 50,00) + der Buchungsgebühr an, auch wenn das gemietete Ferienobjekt nicht bezogen wird. 4.2. Sofern das Ferienobjekt anderweitig zum vollen Preis weitervermietet wird, können die unter Punkt 4.1. b.-f. genannten Gebühren auf die Bearbeitungsgebühr von Euro 50,00 + der Buchungsgebühr reduziert werden. Kann das Ferienobjekt nicht weitervermietet werden oder wird das Ferienobjekt nicht zum vollen Preis weitervermietet, sind die unter 4.1. genannten Gebühren fällig, ggf. unter Anrechnung des erzielten verringerten Mieterlöses. 4.3. Die Trennung der unter 4.1. und 4.2. genannten Tage erfolgt jeweils um Mitternacht. 4.4. Sofern der Mieter einen anderen Mieter im selben Zeitraum zum gleichen Preis an seiner Statt einsetzen kann, akzeptiert die IZS eine Änderung des Namens gegen Gebühr von Euro 50,00. Die Mitteilung hierüber muss der IZS in Textform übersandt werden. Der neue Mieter erhält eine entsprechende Buchungsbestätigung; für ihn gelten die Regelungen aus
§ 3 ebenfalls. Bis zum Zahlungseingang durch den Ersatzmieter bleibt der ursprüngliche Mieter verantwortlich. 4.5. Es bleibt dem Mieter jedoch unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der der IZS bzw. dem Mieter entstandene Schaden gem. Ziff. 4.2. bis 4.5. geringer oder gar nicht entstanden ist. 5. Reinigung/Endreinigung Die Endreinigung ist im Reisepreis enthalten. Auch bei einer Endreinigung durch die IZS obliegt dem Mieter die Verpflichtung das Objekt besenrein zu hinterlassen, sowie der Abwasch des Geschirrs, Ausräumen der Geschirrspülmaschine, Leeren aller Mülleimer, Reinigung des Grills/Backofen, Entfernung der Asche aus dem Ofen und Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienobjektes. 6.Schäden Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Mietobjekt sorgsam zu behandeln und es im gleichen Zustand zurückzugeben, wie es übernommen wurde. Ausgenommen davon sind gewöhnliche Verringerungen durch Abnutzungen und Verschleiß. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für Schäden am Objekt und/oder des Inventars, die während des Aufenthaltes entstehen, verantwortlich, unabhängig, ob vom Mieter selbst oder anderen, die vom Mieter zum Ferienobjekt erhalten haben, verursachen. Schäden am Objekt und/oder des Inventars, die während des Aufenthaltes verursacht werden, müssen der IZS oder dessen Repräsentanten unverzüglich gemeldet werden. Reklamationen, die aus der Mietzeit entstandenen Schäden resultieren, müssen – sofern der Mangel angemeldet ist oder durch gewöhnliche Achtsamkeit erkannt werden kann – innerhalb eines Monats nach Ablauf der Mietzeit geltend gemacht werden, es sei denn, der Mieter hat fahrlässig gehandelt. Die IZS oder der Repräsentant kontrollieren das Ferienobjekt bei jedem Mieterwechsel, bei dem Schäden oder Mängel am Ferienobjekt und/oder dem Inventar sowie eventuell fehlende oder mangelhafte Reinigung festgestellt werden. 7.Obliegenheiten des Mieters Sollte der Mieter bei Ankunft eine mangelhafte Reinigung, Schäden oder Mängel am Ferienobjekt feststellen, obliegt es der Verantwortung des Mieters, dies sofort zu reklamieren. Reklamationen zur Reinigung müssen unverzüglich erfolgen. Reklamationen zu Schäden oder Mängeln müssen unverzüglich und spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit bzw. der Feststellung des Mangels oder Schadens erfolgen. Reklamationen müssen telefonisch an IZS gerichtet werden. Soweit eine Reklamation per E-Mail erfolgt, beträgt die Reaktionszeit in der Regel 24 Stunden; daher wird dringend empfohlen, eine Reklamation per Telefon vorzunehmen. Dem Vermieter bzw. der IZS ist in jedem Fall eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen. Eine unangemessen kurze Frist setzt automatisch eine angemessene Frist in Lauf. Sollte der Mieter vor Fristablauf gleichwohl abreisen, so geschieht das allein auf sein rechtliches und wirtschaftliches Risiko. Die IZS wird namens des Vermieters eine Minderung des Reisepreises nur für den Fall überprüfen können, für den eine Mängelrüge vorliegt oder vom Mieter schuldlos unterlassen wurde. Sollte Abhilfe nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein, kann nach Ermessen der IZS und in Abhängigkeit einer vergleichbaren Verfügbarkeit und Zumutbarkeit Abhilfe auch in Form der Bereitstellung eines entsprechenden Ersatzobjektes erfolgen. Der Mieter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Mangels beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Auch vor einer Kündigung muss der Mieter der IZS bzw. dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen, es sei denn, Abhilfe ist unmöglich oder bereits verweigert worden oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt ist. 8.IZS als Vermittler Die IZS vermittelt die Vermietung von Ferienobjekten und ist nicht deren Eigentümer. Die Verantwortung und die Verpflichtungen des Vermieters obliegen somit allein dem Eigentümer. Die IZS vertritt die Interessen des Eigentümers des Ferienobjektes in Verbindung mit der Abwicklung des Mietvertrages. Sofern ein Mietvertrag entgegen den Erwartungen aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereiches der IZS liegen, nicht durchführbar ist, z. B. aufgrund von Zwangsversteigerungen oder staatlichen Allgemeinverfügungen, ist IZS umgehend berechtigt, den Mietvertrag zu stornieren und die bereits bezahlte Miete umgehend zurückzuzahlen. Alternativ und nach eigenem Ermessen ist die IZS jedoch dazu berechtigt, dem Mieter – sofern möglich – ein anderes entsprechendes Ferienobjekt im gleichen Gebiet und zum gleichen Preis anzubieten. 9. Außergewöhnliche Ereignisse 9.1. Sofern die Durchführung des Mietvertrages aufgrund von höherer Gewalt wie z.B. Krieg, Natur- und Umweltkatastrophen, Trockenheit, anderen ungewöhnlichen Wetterbedingungen, Pandemie/Epidemie, behördliche Auflagen, Grenzschließungen, Verkehrsverhältnissen, Einstellung des Devisenhandels, Streik, Aussperrung oder ähnlicher höherer Gewalt, die bei Buchung nicht vorhersehbar war, nicht möglich oder wesentlich erschwert ist, sind die IZS und der Vermieter des Ferienobjektes dazu berechtigt, die Buchung zu stornieren, da weder der Vermieter noch die IZS für Vorkommnisse der genannten Art verantwortlich gemacht werden kann. 9.2. Der Vermieter des Ferienobjektes oder die IZS kann bei Angriffen durch Insekten auf das Ferienobjekt oder dessen Grundstück nicht zur Verantwortung gezogen werden, ebenso nicht bei Diebstahl, Beschädigung oder Ähnlichem. Dies gilt nicht für grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz. 10. Internet 10.1. Der Vermieter des Ferienobjektes unterhält, soweit angegeben, in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang, dessen Mitbenutzung er dem Mieter während seines Aufenthaltes gestattet, wobei nicht für eine tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit für bestimmte Zwecke gehaftet wird. Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt. Der Vermieter des Ferienobjektes ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des Internets ganz, teilweise oder zeitweise weitere Benutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde. Der Vermieter des Ferienobjektes behält sich insbesondere vor, nach billigen Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren (z.B. Gewalt verherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten). 10.2. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass lediglich der Zugang zum Internet ermöglicht wird. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt ggf. unverschlüsselt. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 10.3. Für die übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten. 10.4. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und/oder Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. 11. Übrige Informationen 11.1. Wenn der Mieter eine besondere schriftliche Absprache mit der IZS hat, die in einem oder mehreren Bereichen von den normalen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, setzt dies nicht die übrigen Allgemeinen Mietbedingungen der IZS außer Kraft. 11.2. Die IZS übernimmt für Foto- und Druckfehler keine Haftung. 11.3 Alle Angaben im Katalog und im Internet hat die IZS so korrekt wie möglich gemacht. Da es sich um private Ferienobjekte handelt, können Änderungen zu den gemachten Angaben oder Bildern vorkommen. Die IZS ist dafür nicht verantwortlich. 12. Hinweise zur Datenverarbeitung (Pflichtinformation gem. DSGVO) 12.1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung verantwortlichen: SECRA Bookings GmbH, Wagrienring 2, 23730 Sierksdorf Vertreten durch: Geschäftsführer Dipl.-Kfm. (FH) Christoph Rakel Geschäftsführer Dipl.-Ing. (FH) Sebastian Krüger Telefon: +49 (0)4561 525 300 E-Mail: [email protected] 12.2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie deren Art, Zweck und Verwendung -Anrede, Vorname, Nachname, Titel -E-Mail-Adresse, -Anschrift, -Telefonnummer/Mobilnummer, -Informationen, die Sie der IZS zur Verfügung stellen und die der Bearbeitung Ihrer Interessen und einer zielgerichteten Zusammenarbeit dienen Die Zwecke der Erhebung personenbezogener Daten sind folgende: -Kommunikation zwischen Ihnen und der IZS sowie dem Eigentümer -Rechnungsstellung -(Sonstiges) Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihren Wunsch bzw. auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 Satz lit. b DSGVO zu den o.g. Zwecken für die Bearbeitung des Mietverhältnisses und für die beidseitige Erfüllung und Abwicklung der daraus resultierenden Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erforderlich. Die Datenverarbeitung erfolgt ferner auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DGSVO, da – und soweit – die IZS bzw. der Eigentümer ein berechtigtes Interesse an der Vertretung Ihrer Interessen haben kann. Die im Zuge des Mietvertragsverhältnisses von der IZS erhobenen Daten werden bis zu einem Zeitraum von 10 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem das jeweilige Mietverhältnis beendet wurde, gespeichert, anschließend gesperrt sowie nach dem aktuellen Stand der Technik gelöscht. Hiervon abweichend findet eine längere Speicherung Ihrer Daten statt, sofern Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben, die IZS bzw. der Eigentümer nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus AO, StGB oder HGB) zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO ein berechtigtes Interesse an einer längeren Speicherung besteht. Ein berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO liegt insbesondere vor, wenn dem Mietvertragsverhältnis längere Verjährungsfristen zugrunde liegen. Die Höchstfrist für die Speicherung beträgt daher im Einzelfall bis zu 30 Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Vertrag beendet wurde. Es findet keine Übermittlung der Daten ins Ausland statt. 12.3. Weitergabe von Daten an Dritte Eine Übermittlung persönlicher Daten außer an den Eigentümer/Vermieter und außer zu den o.g. Zwecken findet nur statt, soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung mit Ihnen erforderlich ist. Ihre persönlichen Daten können im Rahmen der o.g. Zwecke im Rahmen des Erforderlichen u.U. an Rechtsanwälte, Gerichte, Steuerberater, Finanzbehörden und andere weitergegeben werden. 12.4. Betroffenenrechte Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO haben Sie das Recht, Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber der IZS bzw. dem Eigentümer mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Nach Art. 15 DSGVO können Sie Auskunft über Ihre von der IZS/dem Eigentümer verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Zwecke der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch sowie das Bestehen eines Beschwerderechts verlangen. Nach Art. 16 DSGVO können Sie unverzüglich die Berichtigung oder die Vervollständigung Ihrer bei der IZS gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, sollten diese unrichtig oder unvollständig sein. Nach Art. 17 DSGVO können Sie die Löschung der bei der IZS gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Nach Art. 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Voraussetzungen nach Art. 18 DSGVO erfüllt sind. Nach Art. 20 DSGVO haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit die Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO erfüllt sind. Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO. Danach kann sich jede betroffene Person unbeschadet eines anderen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs bei einer Aufsichtsbehörde beschweren, insbesondere in dem Mitgliedsstaat des Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen die DSGVO verstößt. Für die IZS ist folgende Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Prinzenstr. 5 in 30159 Hannover E-Mail: [email protected] 12.5 Widerspruchsrecht Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an [email protected] oder eine Mitteilung (Brief oder Ähnliches) an Inselzeit GmbH & Co. KG, Tranpad 11, 26474 Spiekeroog.
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