Hausordnung & Regeln (Ferienwohnung Stuutje)

1. Anreise, Abreise & Aufenthalt

1.1  Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Abreisen müssen bis 11:00 Uhr erfolgen. Nach Vereinbarung sind auch abweichende Zeiten möglich, sofern die Reinigung bereits abgeschlossen ist, respektive keine Anreise neuer Gäste am Abreisetag erwartet wird. Die Eigentümer bzw. Verwalter behalten sich vor, einen zusätzlichen Tag zu berechnen, wenn die Gäste ohne Absprache länger in der Ferienwohnung verbleiben. 1.2  Die Schlüsselübergabe erfolgt nach individueller Vereinbarung. In der Regel kann die Schlüsselübergabe in unserem Cafe im Erdgeschoss erfolgen. Die Schlüsselübergabe bei Abreise erfolgt ebenfalls nach individueller Vereinbarung. 1.3  Fotos und Texte auf der Angebotsseite dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Objekt kann nicht gewährleistet werden. Der Eigentümer behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleich- oder höherwertig sind. 1.5  Eventuelle anfallende Gästebeiträge der Gemeinde (Hauptsaison 1,50€/Nacht/Person, Nebensaison 1,- /Nacht/Person) sind von den Gästen separat bei Anreise bzw. nach Vereinbarung zu zahlen. Diese Beiträge werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet. 1.6  Die Unterkunft muss aufgeräumt und besenrein hinterlassen werden. Benutztes Geschirr ist gründlich abzuwaschen und zu verstauen, die Ausstattung wieder an den ursprünglichen Orten zu bringen. Mitgebrachte Lebensmittel sowie Pfandflaschen sind zu entsorgen.

2. Stornierungsregeln

2.1  Ein Reiserücktritt der Gäste ist möglich und muss schriftlich erfolgen. Es ist je nach Zeitpunkt der Stornierung ein Schadensersatz an die Eigentümer bzw. Verwalter zu zahlen, falls es nicht gelingt, die Wohnung erneut zu vermieten. Dieser staffelt sich wie folgt:30 - 22 Tage vor Mietbeginn = 20% fällig21 - 15 Tage vor Mietbeginn = 40% fällig14 - 8 Tage vor Mietbeginn = 60% fällig7 vor bis hin zum Mietbeginn = 90% fälligDie Kaution ist nicht Teil des Mietpreises und wird voll erstattet. Eine Nichtanreise ist einer Stornierung am Tag der Anreise gleichzusetzen.2.2  Der Gast kann im Falle einer Stornierung auch Ersatzgäste stellen, die die Eigentümer bzw. Verwalter schriftlich bestätigen müssen. Dadurch entstehen keine weiteren Kosten. Natürlich bemühen die Anbieter sich ebenfalls, die Wohnung neu zu vermieten und sehen bei Erfolg vom Schadensersatz ab bzw. rechnen entsprechende Beträge an. Dennoch empfiehlt sich eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um für einen solchen Fall gewappnet zu sein.2.3  Falls eine Stornierung von Seiten der Eigentümer bzw. Verwalter erfolgen muss, wegen höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die eine Überlassung der Wohnung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Ein weiterer Schadensersatz für z.B. Anreise und Hotelkosten wird nicht gewährt.2.4  Eine Stornierung durch die Eigentümer bzw. Verwalter ist ebenfalls möglich, wenn es begründeten Anlass zur Vermutung gibt, dass eine Unterbringung der Gäste die Sicherheit oder den (Haus-)Frieden der Eigentümer, anderen MieterInnen oder Nachbarn gefährdet, das Ansehen in der Öffentlichkeit gefährdet ist, die Buchung unter Vortäuschung einer falschen Identität erfolgt ist oder die Wohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird.

3. Hausordnung & Regeln

3.1  Die Gäste verpflichten sich, die gebuchten Sachen (Unterkunft, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Vertragsverhältnisses Schäden an der Unterkunft oder dessen Inventar auftreten, sind die Gäste verpflichtet, dies unverzüglich bei den Eigentümern bzw. Verwaltern anzuzeigen. Die Gäste haften für eigens verursachte Schäden, einschließlich verlorener Schlüssel. 3.2  Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen unverzüglich bei den Eigentümern bzw. Verwaltern gemeldet werden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Unterkunft bei den Eigentümern bzw. Verwaltern eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. 3.3  Es dürfen nur so viele Personen in der Ferienwohnung übernachten, wie bei der Buchung angegeben. Zusätzliche Personen sind den Eigentümern bzw. Verwaltern zu melden und werden ggf. mit einem Zusatzentgeld berechnet. 3.4  Von 22:00 bis 07:00 gilt die Nachtruhe. Grundsätzlich verpflichten sich die Gäste zu einem angemessenen Verhalten gegenüber Nachbarn was Lautstärke, Geruchsbelästigung durch Feuer und Grillen, sowie ähnlichen Dingen angeht. 3.5  Bei Verlassen der Wohnung sind Fenster zu schließen und Türen zu verriegeln. Die Innenbeleuchtung des Hauses muss ausgeschaltet werden. Es gilt, die Wohnung regelmäßig während der Anwesenheit der Gäste zu lüften. 3.6  In den Ferienwohnungen gilt, es sei denn es ist in der Objektbeschreibung anders ausgeschrieben, ein striktes Rauchverbot. Rauchen ist nur auf den Außenanlagen gestattet. Wird entgegen dieses Verbots dennoch im Haus geraucht, kann der Mietvertrag fristlos gekündigt und eine Reinigungspauschale von 200 Euro erhoben werden. 3.8  Der Müll ist nach Wertstoffen, Papier und Restmüll zu trennen. Gläser gehören nicht in den Hausmüll und sind bei einer geeigneten Sammelstelle einzuwerfen. 3.9  Die Endreinigung ist Teil des Mietpreises, es sei denn sie ist auf der Angebotsseite klar als Wahlleistung angegeben, die optional hinzu gebucht werden kann. Nicht Teil der Endreinigung ist die Müllentsorgung, die Reinigung evtl. vorhandener Kamine, Verunreinigungen von Textilien, Geschirr oder Ausstattungsgegenständen, besonders von Kühlschrank, Herd und Backofen. 3.10  Die Eigentümer und ihr Personal haben nach Vorankündigung das Recht, zur Fenster- und Gartenpflege auch während des Aufenthalts das Objekt aufzusuchen und die Wohnung bei Gefahr in Verzug auch zu betreten.

4. Haustiere

4.1  Das Mitbringen von Haustieren ist nur möglich, wenn die Eigentümer dem schriftlich zugestimmt haben bzw. es im Angebot auf der Internetseite eindeutig Teil des Angebotes war. Die maximale Anzahl an Haustieren ist zu beachten. 4.2  Für die Unterbringung von Haustieren wird je nach Angebot und Preisliste eine angemessene Pauschale erhoben. Außerdem behalten wir uns eine Kaution vor. 4.3  Werden unabgesprochen oder sogar entgegen der Absprache Haustiere mitgebracht, wird die Wohnung nicht vermietet. Es fallen Stornokosten wie bei einer Nichtanreise und eine Reinigungspauschale von 100 Euro an. 4.4  Die Gäste müssen sicher stellen, dass Haustiere nicht in die Schlafräume gelangen, geschweige denn auf Betten schlafen. Möbel und andere Ausstattungsgegenstände sind abzudecken, wenn davon ausgegangen werden muss, dass Haustiere auf die darauf springen oder z.B. nass darauf liegen.

5. WLAN & Internetnutzung

5. 1  Die Eigentümer betreiben in der Ferienunterkunft einen Internetzugang über WLAN. Sie gestatten den Gästen für die Dauer des Aufenthaltes im Ferienobjekt die Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. 5.2  Die Eigentümer gewährleisten nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Sie sind jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitbenutzer zuzulassen und den Zugang der Gäste ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit die Eigentümer deswegen eine Inanspruchnahme fürchten müssen und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern können. 5. 3  Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Das WLAN-Passwort darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Wollen die Gäste Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Eigentümer abhängig. 5. 4  Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt ggf. unverschlüsselt. Die Daten können daher theoretisch von versierten Dritten eingesehen werden. Die Eigentümer weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko der Gäste. 5. 5  Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte sind die Gäste selbst verantwortlich. Besuchen die Gäste kostenpflichtige Internetseiten oder geht Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihnen zu tragen. Sie sind verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

6. Sonstiges

Keine Bedingungen festgelegt

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