Hausordnung & Regeln (Haus am Park Wohnung Nr.2)

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Andrea und Holger Gerdes GbR (Gastgeber) 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Unterkünften zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gastgebers (Gastaufnahmevertrag). 2. Der Gastaufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Gastgeber zustande. Dem Gastgeber steht es frei, die Mietobjektebuchung in Textform zu bestätigen. 3. Der Gastgeber ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Mietobjekte bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Mietobjekteüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise des Mietobjektes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Mietobjektes an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 4. Der Gastgeber kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Mietobjekte, der Leistung des Mietobjektes oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Mietobjekte und/oder für die sonstigen Leistungen des Mietobjektes erhöht. 4. Rechnungen des Mietobjektes sind im Voraus per Überweisung, jedoch spätestens am Abreisetag vor Ort Bar zahlbar. 5. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gastgeber geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gastgebers. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 6. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Mietobjekten hat der Gastgeber die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Mietobjekte sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Mietobjekte nicht anderweitig vermietet, so kann der Gastgeber die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Mietobjektes pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Diese gilt auch bei vorzeitiger Abreise. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung begrenzen Sie etwaige Ausfallzahlungen erheblich. 7. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Mietobjekte immer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle so gering wie möglich zu halten. 8. Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer und gelten, solange keine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch in Bezug auf die Mehrwertsteuer eintreten. Es besteht das Recht des Vermieters auf entsprechende Preisänderung. Die ortsübliche Kurtaxe ist im Preis nicht inklusive. 9. Gebuchte Mietobjekte stehen dem Kunden in der Regel ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Mietobjekte Gastgeber spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. 10. Alle Mietobjekte sind Nichtraucherquartiere. In allen Räumlichkeiten des Mietobjektes ist auf den Genuss von Tabak zu verzichten. 11. Bitte haben Sie Verständnis, dass Haustiere nur nach besonderer Vereinbarung mit dem Gastgeber, sowie gesonderter Berechnung, aufgenommen werden können. 12. Der Gastgeber haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Gastgeber die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Mietobjektes beruhen. Einer Pflichtverletzung des Gastgebers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Der Gast ist gegenüber dem Vermieter zur Mängelrüge verpflichtet. Wird nicht direkt oder z.B. durch Wandel abgeholfen, so ist der Vermieter oder eine vom Vermieter genannte Person zu verständigen. Erfolgt eine Mängelanzeige erst im Nachhinein, ist der Vertragspartner nicht in der Lage noch etwas zu tun. Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz sind daher ausgeschlossen, soweit eine Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde. 13. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam 14. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Wohnsitz des Gastgebers. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Gastgebers. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des
§ 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat gilt als Gerichtsstand der Wohnsitz des Gastgebers. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften 15. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB Sollten Sie Ihre Reise aus verschiedenen Gründen dennoch einmal stornieren müssen, so sind wir bemüht, und schaffen wir es in der Regel zügig, Ihre Wohnung ohne Ausfall neu zu vermieten. Je früher eine Stornierung erfolgt, desto einfacher ist die Neuvermietung für uns.
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